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KJS Düsseldorf und Mettman e.V.
im Landesjagdverband NRW e.V.
Die Kreisjägerschaft
Die Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann (KJS) umfasst die zur kreisfreien Stadt Düsseldorf und zum Landkreis Mettmann gehörenden Flächen.
Sie ist - gemeinsam mit allen anderen Kreisjägerschaften in den kreisfreien Städten und Landkreisen des Landes - Mitglied im Landesjagdverband Nordrhein Westfalen e.V. (LJV NW), der seinerseits - gemeinsam mit den Landesjagdverbänden in den anderen fünfzehn Bundesländern - Mitglied im Deutschen Jagdschutzverband (DJV) ist.
Zur Kreisjägerschaft gehören in Düsseldorf und im Landkreis Mettmann die folgenden insgesamt 19 Hegeringe: Düsseldorf-Benrath, Düsseldorf-Nord, Düsseldorf- Oberkassel, Düsseldorf-Ost, Düsseldorf-Süd, Angerland, Erkrath-Hochdahl-Unterbach, Haan, Heiligenhaus-Hösel, Hilden, Hubbelrath, Langenberg, Langenfeld, Mettmann, Monheim-Baumberg, Neviges,Ratingen, Velbert und Wülfrath.
Jedes Mitglied der Kreisjägerschaft ist gleichzeitig Mitglied im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. sowie in dem Hegering, in dessen Bezirk es wohnt. Auf entsprechenden Wunsch ist grundsätzlich auch die Zuordnung zu einem anderen Hegering möglich.
Aufgabe und Zweck der Kreisjägerschaft ist es, in Übereinstimmung mit den Zielen und Aufgaben des LJV nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen und rassistischen Gesichtspunkten
1. den Naturschutz, den Umweltschutz und die Lanschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutz-
gesetzes, des Landschaftsgesetzes-, des Bundesjagdgesetzes u. des Landesjagdgesetzes NW,
2. den Tierschutz,
3. die Volksbildung und
4. die Wissenschaft und Forschung auf den unter Ziff. 1. und 2. genannten Gebieten
zu fördern und zwar durch
- die Förderung des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher, gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildtierbestände, insbesondere durch nachhaltige Nutzung,
- die Förderung des Biotopschutzes, die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten,
- die Förderung der tierschutzgerechten Jagd und die Förderung des gesamten Jagdwesens, des Jagdschutzes und der Jagdwissenschaft sowie der Bekämpfung von Wildseuchen,
- die Pflege und Förderung der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, des jagdlichen Schießens sowie der Führung und Prüfung brauchbarer Jagdhunde gemäß Vorgabe der in Nordrhein-Westfalen geltenden Jagdgesetze und des Jagdhornblasens,
- die Förderung des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen, insbesondere in außerschulischen Lernorten,
- die Beratung der Mitglieder in jagdlichen Angelegenheiten.